Skip to main content

Führerscheinklassen

 Die Führerscheinklasse stellt den Fahrzeugtyp dar, den Sie mit Ihrem echten Führerschein fahren können. Nachfolgend können wir die Führerscheinklasse einschließlich Führerscheinklasse B, Führerscheinklasse A und Führerscheinklasse 3 analysieren. Klicken Sie hier, um mehr über die Führerscheinklassen in Deutschland und anderen europäischen Ländern zu erfahren. Wir lösen alle Führerscheinfragen einschließlich der MPU-Prüfung. Hier können Sie sehen, was Kunden über den Online-Führerscheinkauf sagen.

Alle Führerscheinklassen
Führerscheinklasse AM
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Zulassung und Marktüberwachung von zweirädrigen , dreirädrige und vierrädrige Fahrzeuge (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).

Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Zulassung und Marktüberwachung von zwei-, dreirädrigen und vierrädrige Fahrzeuge (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Zulassung und Marktüberwachung von Zwei-, Drei- -Rad- und Vierradfahrzeuge (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52). Mindestalter: 16 Jahre. Enthaltene Kurse: keine

Führerscheinklasse A1
Motorräder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum bis 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,1 kW/kg nicht überschreitet und dreirädrige Fahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und a Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer konstruktionsbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW. Mindestalter: 16 Jahre. Inklusive Klasse: AM

Führerscheinklasse A2
Motorräder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,2 kW / kg nicht überschreitet, die nicht von einem Motorrad mit einer Motorleistung von mehr als 70 kW abgeleitet sind.

Übergangsrecht: Beschränkte Führerscheine der Klasse A, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

Mindestalter: 18 Jahre. Enthaltene Klassen: A1 und AM

Führerschein Klasse a
Motorräder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, konstruktionsbedingt.

Mindestalter: 24 Jahre (bei Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ für Verbrennungsmotoren oder eine konstruktionsbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 21 Jahre

Enthaltene Klassen: A2, A1 und AM

Führerschein Klasse B, BF17
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die für die Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind ( auch mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einem Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 3.500 kg nicht überschreitet und in Deutschland dreirädrige Fahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW, jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“)

Enthaltene Klassen: AM und L

Führerscheinklasse B 96
Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich

Enthaltene Kurse: keine

Führerscheinklasse BE.
Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht überschreitet.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), vorheriger Besitz eines Führerscheins der Klasse B erforderlich.

Enthaltene Kurse: keine

Führerscheinklasse C1.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, jedoch nicht mehr als 7500 kg, und die für die Beförderung von nicht mehr als acht Personen zusätzlich zum Fahrer gebaut werden (auch bei einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg).

Comments

Popular posts from this blog

PROFESSIONALITÄT

MPU-Test

Wie sicher bin ich hier einen Führerschein zu kaufen?